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Ersthelfer Kurs

Ersthelfer Kurs für das SHK-Handwerk

Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit dem ASB Arbeiter-Samariter-Bund angeboten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und gemäß den BG-Vorschriften (§ 26 BGV A) sind alle Unternehmer verpflichtet Ersthelfer ausbilden zu lassen. Die Anzahl der Ersthelfer hängt von der Anzahl der Beschäftigten und deren Tätigkeiten ab. Mindestens ein Ersthelfer muss im Betrieb ausgebildet sein. Die Bescheinigung über die Teilnahme gilt auch für den Erwerb eines Führerscheins. (alle Klassen).

Inhalte: In diesem Lehrgang werden den Teilnehmern vor allem lebensrettende Sofortmaßnahmen vermittelt mit den Schwerpunkten:

Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verhalten bei Schlaganfall und Herzinfarkt, Verhalten bei Vergiftungen, Verhalten bei nicht erweckbarer Person, Lebensbedrohliche Blutungen

Seminarziel: Ausbildung zum Ersthelfer sowie zur Aufrechterhaltung des Status als Ersthelfer alle 2 Jahre nach der Erstschulung.

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Ladungssicherung und Leitern und Tritte für das SHK Handwerk

Ladungssicherung und Leitern und Tritte für das SHK Handwerk

gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 hat verhaltensabhängig in angemessenen Zeitabständen und bei besonderen Anlässen, jedoch mindestens einmal jährlich, eine Unterweisung der Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu erfolgen.

Der Mitarbeiter wird durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden. Ihm werden die Wirkungsweise der sicheren Technik und die mit den organisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig gemacht. Ebenso kann die richtige Verwendung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zielgerecht vermittelt werden.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Nachschulung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Nachschulung

Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.
Themen:
Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte: kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden? Sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden? Können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden und können Fehler richtig erkannt und bewertet werden?
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Fortbildungs-Seminar

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Fortbildungs-Seminar

Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt. Bei fehlenden Vorkenntnissen wird der Besuch des entsprechenden Vorkurses unbedingt empfohlen.

Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z.B. Brenner, Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift:
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen:
Gefahrenlehre, Vorschriften, System-, Materialund Stoffkunde, Dokumentation, Prüfungen und deren Dokumentation. Prüfung schriftlich und praktisch. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.

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