Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Nachschulung
Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.
Themen:
Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte: kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden? Sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden? Können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden und können Fehler richtig erkannt und bewertet werden?
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.
Sie haben Interesse an einem Kurs, melden Sie sich hier vorab an.