Ersthelfer Kurs für das SHK-Handwerk
Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit dem ASB Arbeiter-Samariter-Bund angeboten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und gemäß den BG-Vorschriften (§ 26 BGV A) sind alle Unternehmer verpflichtet Ersthelfer ausbilden zu lassen. Die Anzahl der Ersthelfer hängt von der Anzahl der Beschäftigten und deren Tätigkeiten ab. Mindestens ein Ersthelfer muss im Betrieb ausgebildet sein. Die Bescheinigung über die Teilnahme gilt auch für den Erwerb eines Führerscheins. (alle Klassen).
Inhalte: In diesem Lehrgang werden den Teilnehmern vor allem lebensrettende Sofortmaßnahmen vermittelt mit den Schwerpunkten:
Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verhalten bei Schlaganfall und Herzinfarkt, Verhalten bei Vergiftungen, Verhalten bei nicht erweckbarer Person, Lebensbedrohliche Blutungen
Seminarziel: Ausbildung zum Ersthelfer sowie zur Aufrechterhaltung des Status als Ersthelfer alle 2 Jahre nach der Erstschulung.
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