Ladungssicherung und Leitern und Tritte für das SHK Handwerk
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 hat verhaltensabhängig in angemessenen Zeitabständen und bei besonderen Anlässen, jedoch mindestens einmal jährlich, eine Unterweisung der Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu erfolgen.
Der Mitarbeiter wird durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden. Ihm werden die Wirkungsweise der sicheren Technik und die mit den organisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig gemacht. Ebenso kann die richtige Verwendung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zielgerecht vermittelt werden.
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