Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Fortbildungs-Seminar

Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt. Bei fehlenden Vorkenntnissen wird der Besuch des entsprechenden Vorkurses unbedingt empfohlen.

Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z.B. Brenner, Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift:
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen:
Gefahrenlehre, Vorschriften, System-, Materialund Stoffkunde, Dokumentation, Prüfungen und deren Dokumentation. Prüfung schriftlich und praktisch. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.

Sie haben Interesse an einem Kurs, melden Sie sich hier vorab an.

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