SHK-Innung informiert über die Wärmeplanung in der Stadt Würzburg

Würzburg – Im Rahmen einer Infoveranstaltung zum Wärmeplanungsgesetz und der aktuellen Wärmeplanung der Stadt Würzburg lud die SHK-innung Würzburg kürzlich in die Akademie für Unternehmensführung ein.

Neben rund 80 interessierten Vertretern von SHK-Planern, Mitglieds- und Fachbetrieben sowie aus Architekturbüros konnte Obermeister Werner Rath Pascal Kleinfeller von der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Würzburg und Alexander Schuh von der Firma Vaillant Deutschland als Referenten willkommen heißen. „Wir befinden uns aktuell mitten in der Phase des Umbruchs“, betonte Rath in seiner Einführung. Das Gebäudeenergiengesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) habe bei vielen Hauseigentümern und Fachleuten für große Unsicherheit gesorgt. Mit der Veranstaltung wolle man ein Stück weit klären, „was man aktuell wann einbauen darf“ und was die Stadt Würzburg im Hintergrund plane, so der SHK-Obermeister.

Klimaneutralität bis 2040

Nachdem Inkrafttreten des WPG am 1. Januar 2024 sei es nun Aufgabe der Stadt Würzburg als Kommune mit mehr als 100 000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ziel ist, bis 2040 klimaneutral zu werden und Entscheidungshilfen für den Einbau neuer Heizungsanlagen zu geben. Eine Bestandsanalyse ergab einen Gesamtwärmebedarf von 1.550 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a). In Kooperation mit der Würzburger Verkehrs- und Versorgungs GmbH (WVV) wurden anschließend die Potenziale (erneuerbare Potenziale und Einsparpotentiale) der Stadt ermittelt. Laut Pascal Kleinfeller stehen demnach 8774 GWH/a Potenzial zur Verfügung. Dieses gelte es nun, möglichst kosteneffizient zu erschließen. Dazu werde die Stadt Wärmegebiete ausweisen und nach Fernwärme, Nahwärme und dezentraler Wärmeversorgung unterscheiden.

Zu diesem Zweck werde die Stadt in Wärmegebiete – aufgeteilt nach Fernwärme, Nahwärme und dezentrale Wärmeversorgung – unterteilt. Die aktuelle Wärmeplanung sieht dabei fünf Strategiefelder vor: Potenzialerschließung, Wärmenetzausbau, Sanierung/Modernisierung, Heizungsumstellung und Wasserstoffnutzung. Kleinfeller betonte, dass Wärmeplanung als iterativer Prozess zu betrachten sei: Regelmäßiges Monitoring und ein ständiger Informationsaustausch seien erforderlich, um die Planung an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Rechtliche Änderung

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Alexander Schuh, Leiter Verbandsmanagement Vaillant Deutschland, die aktuellen Rahmenbedingungen und geplanten Gesetzesänderungen. Die Regierungskoalition habe Eckpunkte für ein neues GEG beschlossen, das künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bezeichnet werden soll und mehr Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit bringen soll. Geplant sei unter anderem die Streichung der 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien, das Wegfallen eines Betriebsverbots für bestehende Heizungen sowie die Möglichkeit, wieder Gasheizungen zu verbauen. Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor blieben bestehen; außerdem sei ab 2029 die Einführung einer biogenen Beimischungsquote für fossile Energieträger vorgesehen.

Handlungsempfehlung

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung, das ab Juli 2026 als GMG in Kraft treten soll, sei derzeit noch viel zu vage für eine belastbare Beratung, so Alexander Schuh „Wer heute mutmaßt, haftet morgen für falsche Versprechungen“, warnt Obermeister Rath. Er empfiehlt daher aktuell den Einbau von Wärmeerzeugern, die nach der heute gültigen Förderkulisse zuschussfähig sind. Denn eine KfW-Zusage bleibe in der Regel mindestens zwei Jahre gültig – auch wenn sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich ändere.

Abschließend beantworteten die beiden Referenten gemeinsam mit Christian Fröhlich von der WVV in einer Diskussionsrunde die Fragen der Teilnehmer.

 

Text und Foto: Rudi Merkl

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